Was die Überarbeitung des EU-ETS für Emissionszertifikate, Removals, Luftfahrt und Schifffahrt bedeutet
Mit ihrem Vorschlag vom Juli 2026 zur Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) für die Zeit nach 2030 hat die Europäische Kommission einen wichtigen Wendepunkt für den europäischen Compliance-Markt markiert. Trotz geopolitischem Druck, Kosten und Sorgen um die Energiesicherheit und den Industriestandort Europa hält die EU an ihren ambitionierten Klimazielen fest – und setzt dabei gezielt auf marktbasierte Klimainstrumente.
Die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten müssen noch viele Details aushandeln und ein Abschluss wird voraussichtlich erst Anfang 2027 erwartet. Die Wegrichtung ist jedoch bereits jetzt erkennbar und ihre Bedeutung für Unternehmen und Umweltmärkte ist erheblich. Um die Klimaziele für 2040 und 2050 zu erreichen, will die EU erhebliche Einnahmen aus dem ETS in heimische Carbon-Removal-Projekte investieren, den Zugang zu internationalen Emissionszertifikaten ausweiten und die Dekarbonisierung von Luftfahrt und Schifffahrt vorantreiben. Zugleich bekennt sich die EU erneut zu CORSIA als Mechanismus zur Kompensation internationaler Luftfahrtemissionen – ein Signal, das dringend benötigte Klarheit schafft und den Markt für CORSIA-fähige Zertifikate stärken dürfte.
Die wichtigsten Signale im Überblick:
- CORSIA gewinnt politisch an Rückhalt: Ein sorgfältig austarierter Kompromiss weitet den Geltungsbereich des ETS ab 2029 aus – allerdings nur auf bestimmte Langstreckenflüge, wobei Nordamerika und weite Teile Asiens ausgeklammert sind.
- Dauerhafte Removal-Projekte werden ins ETS integriert: Der Vorschlag schafft einen EU-weiten Beschaffungsmechanismus für bis zu 250 Mt sogenannter permanenter Removals zwischen 2031 und 2040 – zunächst mit Fokus auf heimisches BioCCS (Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung) und DACCS (Direct Air Capture and Storage). Ob künftig auch besonders langlebige naturbasierte Lösungen („nature-based solutions“) sowie der direkte Zukauf von Removals durch Unternehmen einbezogen werden, will die EU spätestens 2034 prüfen.
- Internationale Zertifikate erhalten eine Rolle, aber mit klarer Begrenzung: Zwischen 2036 und 2040 könnten bis zu 260 Mt hochwertiger internationaler Zertifikate über eine zentrale Beschaffungsstelle genutzt werden – vorbehaltlich einer Pilotphase ab 2031 und einer Marktbewertung im Jahr 2033.
- Der Schifffahrtssektor rückt stärker in den Fokus: Ein erweiterter ETS-Geltungsbereich für kleinere Schiffe sowie ein geplanter Fördermechanismus für alternative Antriebe könnten den Durchbruch sauberer Schiffskraftstoffe wie Bio-LNG beschleunigen.
Internationale Zertifikate sind zurück, aber streng reguliert
Die EU plant, bis zu 5 % ihres 2040er-Ziels über internationale Emissionszertifikate zu erreichen. Entsprechend erlaubt der Vorschlag, dass zwischen 2036 und 2040 bis zu 260 Mt hochwertiger internationaler Zertifikate auf die ETS-Emissionsobergrenze angerechnet werden können. Das entspricht rund 2 % des gesamten Reduktionsziels, proportional zum Anteil des ETS an den gesamten EU-Emissionen von etwa 40 %.
Da die ETS-Obergrenze bis 2040 zunehmend enger wird, verschaffen internationale Zertifikate der europäischen Industrie dringend benötigten Spielraum und finanzieren gleichzeitig Klimaschutzmaßnahmen außerhalb der EU. Eine zentrale, aus ETS-Auktionserlösen finanzierte Beschaffungsstelle der EU wird die Zertifikate prüfen und ankaufen. So bleibt die Qualitätskontrolle transparent und in öffentlicher Hand. Nach einer ab 2031 startenden Pilotphase will die EU 2033 entscheiden, ob der Markt reif ist und die verfügbaren Zertifikate ihren strengen Qualitätskriterien genügen.
Für Projekte mit internationalen Artikel-6-Zertifikaten schafft der Vorschlag mehr Planungssicherheit, dass die EU-Nachfrage nach 2035 anziehen wird. Unsicherheit bleibt jedoch bestehen, da die konkreten Qualitätskriterien erst in den kommenden ein bis zwei Jahren separat ausgearbeitet werden – und die Marktbewertung 2033 ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu tatsächlicher Nachfrage ist.
Luftfahrt: EU stärkt CORSIA, weitet das ETS punktuell aus und stockt die SAF-Förderung auf
Beim Thema Luftfahrt schlägt die Kommission einen austarierten Mittelweg ein. Ab 2029 soll der Geltungsbereich des EU-ETS auf bestimmte Langstreckenflüge ausgeweitet werden – begleitet von einer stärkeren Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF).
Statt das ETS geografisch vollständig auszuweiten, wählt der Vorschlag einen Mittelweg: Er erkennt an, dass CORSIA bislang nicht ausreichend internationale Luftfahrtemissionen abdeckt, verzichtet aber bewusst auf eine vollständige Ausweitung, um die politische Tragfähigkeit von CORSIA nicht zu gefährden.
Zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet die EU zudem darauf, für europäische Fluggesellschaften strengere Qualitätsanforderungen als die allgemeinen CORSIA-Standards einzuführen – Cookstove- und HFLD-Zertifikate (High Forest, Low Deforestation) bleiben damit weiterhin anrechenbar. Das dürfte den internationalen Kompensationsmechanismus langfristig stärken.
Um eine doppelte Kostenbelastung für Fluggesellschaften zu vermeiden, sieht der Vorschlag einen Mechanismus vor, der CORSIA-Kosten mit ETS-Verpflichtungen verrechnet. Zudem wird die aus ETS-Mitteln finanzierte Förderung für in der EU produziertes SAF deutlich aufgestockt.
Carbon Removal erhält Einzug ins EU-ETS – Permanenz wird zum Schlüsselkriterium
Die geplante Integration permanenter heimischer Carbon-Removal-Projekte ins ETS ist eine bedeutende Nachricht für den noch jungen Markt. Der Vorschlag sieht vor, ab 2031 zentrale Beschaffungen permanenter Removals aus ETS-Einnahmen zu finanzieren. Zunächst sollen nur BioCCS- und DACCS-Projekte förderfähig sein, die nach der EU-Verordnung für CO2-Entnahmen und Carbon Farming (CRCF) zertifiziert sind. Bis 2034 will die EU prüfen, ob die Förderfähigkeit auf weitere Removal-Typen ausgeweitet werden kann – etwa besonders langlebige naturbasierte Removals, die eine Speicherung über Jahrhunderte garantieren.
Dieser regulierte, aus ETS-Mitteln finanzierte Nachfragestrom ist ein Meilenstein für einen Markt, der bislang weitgehend auf freiwilligen Käufen beruhte. Ein stabiler, EU-gestützter Beschaffungsmechanismus mit konkretem Zielvolumen sendet ein deutlich stärkeres langfristiges Nachfragesignal und gibt Projektentwicklern sowie Investoren mehr Sicherheit für ihre Geschäftsmodelle.
Der Vorschlag setzt zudem stärker auf Permanenz, also dauerhafte Speicherung, überwachtes Reversionsrisiko und ein handhabbares Haftungsmodell, gestützt durch einen angedachten Permanence Fund, der die Nachfrage künftig auf weitere Projekttypen ausweiten könnte, darunter naturbasierte Lösungen. Allerdings will die EU über deren Einbeziehung erst 2034 entscheiden – reichlich spät, was eine Verzögerung von fast einem Jahrzehnt riskiert.
Schifffahrt: ein breiterer Anwendungsbereich und neue Fördermöglichkeiten für saubere Kraftstoffe
Die Schifffahrt ist einer der Sektoren, in denen das ETS seinen Anwendungsbereich ausweitet – relevant vor allem für Unternehmen, die an alternativen Schiffskraftstoffen arbeiten. Ab 2028 sollen auch kleinere Schiffe (400 bis 5.000 Bruttoraumzahl) unter das EU-ETS fallen und damit eine bislang bestehende Lücke bei Feeder- und Kurzstreckenschifffahrt schließen. Parallel dazu soll der geplante Fördermechanismus SMAP (Sustainable Maritime Alternative Propulsion) ETS-Einnahmen nutzen, um die Kostenlücke zwischen konventionellem Antrieb und alternativen Antriebsformen zu verringern. Eine gute Gelegenheit für Schiffskraftstoffe aus Biogas und fortschrittlichen Biokraftstoffen wie Bio-LNG. Diese Kraftstoffe sind bereits heute kommerziell verfügbar und können Reedereien dabei helfen, ihre Lebenszyklusemissionen zu senken, bevor neue Kraftstoffpfade in großem Maßstab verfügbar sind. Eine genaue Ausgestaltung, welche Kraftstoffe konkret einbezogen werden sollen, steht allerdings noch aus.
Was das für Unternehmen bedeutet
- Europäische Schwerindustrie: Internationale Zertifikate entlasten die ETS-Obergrenze, während sich die zulässigen Emissionsmengen bis 2040 weiter verknappen. Unternehmen mit freiwilligen, wissenschaftsbasierten Klimazielen erhalten dadurch mehr Spielraum, über Emissionszertifikate, Carbon Removals und emissionsarme Kraftstoffe zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen.
- Fluggesellschaften und CORSIA-fähige Zertifikate: Indem der Vorschlag einen größeren politischen Konflikt zwischen ETS-Ausweitung und CORSIA vermeidet, unterstützt er die steigende Nachfrage der Fluggesellschaften nach CORSIA-Zertifikaten in den Jahren 2026 und 2027 – rechtzeitig vor der Compliance-Frist im Januar 2028. Auch der Verzicht der EU auf zusätzliche CORSIA-Qualitätskriterien dürfte das Angebot stärken.
- Projektentwickler von Artikel-6-Zertifikaten erhalten mittelfristig eine klarere Perspektive auf einen relevanten Markt für hochwertige Zertifikate im ETS nach 2030. Weitere EU-Vorgaben zu konkreten Anforderungen und Qualitätskriterien werden von der Projektentwicklung mit Spannung erwartet.
- Carbon-Removal-Projekte können sich bereits jetzt auf die Nachfrage nach 2031 vorbereiten und die CRCF-Zertifizierung in den Mittelpunkt stellen. Projekte mit belastbaren Betriebsdaten und praktischer Injektionserfahrung – nicht nur mit Planungsunterlagen – dürften besser positioniert sein, sobald die Beschaffungskriterien konkreter werden. Nur wenige Unternehmen, die BECCS-Projekte entwickeln, betreiben bereits kommerzielle Anlagen mit aktiver CO2-Einspeisung. Während politische Entscheidungsträger von der grundsätzlichen Diskussion über Carbon Removals zur konkreten Ausgestaltung von Beschaffungs- und Zulassungskriterien übergehen, dürfte nachgewiesene operative Leistungsfähigkeit zu einem entscheidenden Differenzierungsmerkmal werden.
- Für Akteure aus Schifffahrt und Kraftstoffmärkten unterstreicht der Vorschlag, wie wichtig eine frühzeitige Einbindung in die Ausgestaltung der Regulierung ist. Wie SMAP, delegierte Rechtsakte und die Kraftstoff-Zulassungskriterien konkret definiert werden, entscheidet darüber, ob bestehende emissionsarme Kraftstoffpfade wirksame Unterstützung erhalten – oder ob sich der Fokus zu schnell auf Technologien verengt, die kommerziell noch nicht ausgereift sind.
Wie es weitergeht
Der Vorschlag geht nun in die Verhandlungsphase zwischen Europäischem Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission; eine finale Fassung wird für 2027 erwartet. Im Zuge dieser Verhandlungen sind noch einige Änderungen möglich.
Nach der Verabschiedung dürften zahlreiche Umsetzungsdetails über weitere Durchführungsvorschriften, sogenannten Delegated Acts folgen – darunter zentrale Vorgaben zu Qualitätskriterien für internationale Zertifikate sowie zur Förderfähigkeit unterschiedlicher permanenter Carbon-Removal-Typen.
Viele dieser Änderungen greifen nicht sofort, und die Nachfrage nach internationalen Emissionszertifikaten und CO2-Entnahmen liegt noch einige Jahre in der Zukunft. Doch um Carbon Removals wie BECCS bereits 2031 liefern zu können, muss die Projektentwicklung schon jetzt beginnen. Ein frühes, glaubwürdiges Nachfragesignal ist daher unverzichtbar, selbst wenn die tatsächliche Nachfrage noch Jahre entfernt sein mag.
Der Vorschlag macht deutlich, wie wichtig es ist, ETS-Einnahmen wieder in Europas eigene Dekarbonisierung zu investieren – ob in der Luftfahrt, der Schifffahrt oder beim Ausbau heimischer Removals. Er zeigt, dass die EU die Bedeutung klarer Investitionssignale für diese Dekarbonisierungshebel erkennt und ernsthaft dafür sorgen will, dass EU-Mittel für deren Finanzierung bereitstehen.
