Die THG-Novelle ist in Kraft. Der THG-Quotenmarkt war in den vergangenen Jahren von Unsicherheit und stark schwankenden Rahmenbedingungen geprägt. Mit der beschlossenen Novelle zeichnet sich nun ein deutlich klareres Bild für die kommenden Jahre ab. Was hat sich verändert und was heißt das für Marktakteure?
Langfristiger Quotenpfad bis 2040: Planungssicherheit trifft steigenden Druck
Das bisherige THG-Quotensystem galt nur bis 2030 – ein Zeithorizont, der für Investitionsentscheidungen im Energiebereich kaum noch ausreicht. Die Novelle verlängert die Verpflichtung nun bis ins Jahr 2040 und schreibt gleichzeitig deutlich höhere Zielwerte fest. Angestrebt wird eine Treibhausgasminderung von 65 % im Jahr 2040.
Gleichzeitig wurde die Quote bereits für 2027 spürbar angehoben – das erfordert bereits schnelle Anpassungen an den Emissionsminderungen in den Betrieben.
Auch die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe wurde fortgeschrieben und erhöht. Sie verpflichtet Kraftstofflieferanten dazu, einen wachsenden Anteil ihres Energieportfolios aus fortschrittlichen Einsatzstoffen zu beziehen – mit 9 % des Energiegehalts der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe als Zielniveau 2040. Im laufenden Jahr wurde bereits eine Verdopplung der Unterquote eingeführt; im Jahre 2027 macht sie nochmal einen signifikanten Sprung nach oben.
Biomethan, im Verkehrssektor in der Regel aus fortschrittlichen Einsatzstoffen gewonnen, ist dabei auch weiterhin eine der attraktivsten Optionen, diese Unterquote zu erfüllen. Das heißt für den Biomethanmarkt: Massive Zusatzanreize, die bei Nichterfüllung mit empfindlichen Pönalen belegt sind.
Wegfall der Doppelanrechnung: Weniger Verzerrung, mehr Realität – bei dennoch steigenden Ambitionen für Biomethan
Die Erhöhung der Unterquote dient nicht zuletzt der Kompensation eines der meistdiskutierten Elemente Novelle: dem Wegfall der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe. Bisher konnten Mengen, die über die Unterquote hinausgingen, mit dem doppelten Energiegehalt auf die THG-Quotenverpflichtung angerechnet werden – ein Mechanismus, der zwar starke Nachfrageanreize schuf, aber zugleich die tatsächlich erzielte Treibhausgasminderung verzerrte.
Für den Biomethaneinsatz heißt das aber eben keine Rolle rückwärts, denn die Erhöhung der Quote generell in Kombination mit der Erhöhung der Unterquote bietet starke Anreize zum Einsatz von Biomethan.
Mit dem Wegfall dieser Regelung rückt lediglich die anrechenbare Menge näher an die real erzielte Emissionsminderung heran. Für Biomethan – das ohnehin ein hohes Treibhausgasminderungspotenzial aufweist – bedeutet das: Der intrinsische Wert des Kraftstoffs kommt stärker zum Tragen. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass der Markt durch künstlich aufgebauschte Übererfüllungen verzerrt wird.
Betrugsprävention und internationale Öffnung
Die Novelle setzt auch einen wichtigen Qualitätsfilter: Verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen bei Herstellern von Biokraftstoffen und RFNBOs sollen sicherstellen, dass tatsächlich real erzeugte Emissionsminderungen erzielt wurden. Palmöl und Palmölreststoffe sind als Einsatzstoffe ausgeschlossen. Das reduziert die Marktverzerrung durch fragwürdige Volumina – und verbessert das Preis- und Wettbewerbsumfeld für seriöse Anbieter.
Gleichzeitig öffnet die Novelle den Markt für internationale Handelsbeziehungen: Biomethan, das in EU-Mitgliedstaaten ins verbundene Erdgasnetz eingespeist wird, kann künftig auch in Deutschland auf die THG-Quote angerechnet werden. Grundlage dafür ist die Unionsdatenbank (UDB) – ein europaweites Register zur Nachverfolgung von Wertschöpfungsketten, dessen verpflichtende Nutzung mit der Novelle festgeschrieben wird. Auch Biomethan aus Drittstaaten mit Anbindung ans EU-Erdgasnetz ist anrechenbar, sofern es in der UDB dokumentiert ist.
Für Tankstellen und Biomethananlagen bedeutet das: Der Beschaffungsmarkt wird größer und diversifizierter. Kurzfristig bleibt die tatsächlich nutzbare Menge selektiv, nicht weil die Ressource fehlt, sondern weil Aufbau und Zertifizierung neuer Kapazitäten Zeit brauchen. Laut International Energy Agency (IEA) wird das globale Biomethanpotenzial – insbesondere aus Gülle – derzeit zu nur 1–3 % ausgeschöpft. Das strukturelle Wachstumspotenzial ist also vorhanden; entscheidend ist der frühzeitige Zugang.
Neue Anreize: RFNBOs
Die Novelle führt auch eine eigene Unterquote für strombasierte erneuerbare Kraftstoffe (RFNBOs, Renewable Fuels of Non-Biological Origin) ein – darunter Wasserstoff und Derivate, aber auch synthetisches Methan (eMethan). Bis 2040 sollen insgesamt fast 20 % des Kraftstoffbedarfs aus fortschrittlichen Biokraftstoffen und RFNBOs gedeckt werden.
Für CNG- und LNG-Tankstellen ist besonders interessant: Wie auch Biomethan ist eMethan mit der bestehenden Gasinfrastruktur vollständig kompatibel. Wer heute in Biomethan-Infrastruktur investiert, schafft damit zugleich einen Zugangspunkt für künftige erneuerbare Moleküle – kein Stranded Asset, sondern ein strategischer Vorteil.
RED III & beyond: Biomethananschub in anderen Sektoren
Auch außerhalb des Straßensektors wächst die Nachfrage nach Biomethan: FuelEU Maritime setzt seit 2025 eigene THG-Reduktionsziele für die Schifffahrt – und abfallbasiertes Bio-LNG gilt als eine der zentralen Erfüllungsoptionen. Zudem befeuert FuelEU Aviation die Nachfrage nach Biokraftstoffen in der Luftfahrt. Und auch in der Industrie werden mit immer stringenter werdenden Anforderungen durch den EU ETS Anreize für den Biomethaneinsatz gesetzt.
Das zeigt, dass der Markt insgesamt in diversen Dimensionen wächst. In Kombination entwickeln sie sich damit zum zusätzlichen Nachfragetreiber, der neue Projekte anschiebt und langfristig auch die Verfügbarkeit für den Kraftstoffmarkt erhöhen kann.
Markt hat bereits reagiert: Positive Preissignale für Biomethaneinsatz
Die Marktreaktion ließ nicht lange auf sich warten: Die THG-Quotenpreise haben sich in der Erwartung dieser Änderung zwischenzeitlich nahezu verdoppelt. Mit der finalen Verabschiedung des Gesetzes hat sich das Preisniveau nun auf einem höheren Niveau stabilisiert – ein positives Signal für alle, die Biomethan in den Kraftstoffmarkt bringen.
Was das für Tankstellen- und Infrastrukturbetreiber bedeutet
(Kurzfristig) steigende und planbare Quotenpreise verändern die wirtschaftliche Grundlage für CNG- und LNG-Tankstellen. Die THG-Quote ist und bleibt der zentrale Erlösstrom im Kraftstoffbereich – und mit dem neuen regulatorischen Rahmen wird dieser planbar und damit mit höherer Investitionssicherheit.
Der steigende Kostendruck auf fossile Kraftstoffe sorgt dafür, dass Investitionen in erneuerbare Alternativen attraktiver werden. Insbesondere wegen seines hohen Einsparungspotenzials bleibt Biomethan eine der attraktivsten Optionen, um die Anforderungen zu erfüllen. Für Tankstellen heißt das:
Biomethan bleibt ein relevanter Baustein im Portfolio.
Konkret bedeutet das:
- Bankability & Finanzierung: Langfristige Liefer- und Vermarktungsmodelle werden bankfähig. Wer mit Investoren über neue Infrastruktur spricht, hat nun eine deutlich verlässlichere Grundlage für Investitionen.
- Flottenaktivierung: Wer Quotenerlöse an der Zapfsäule weitergibt – etwa über wettbewerbsfähige Kraftstoffpreise für Flottenkunden – kann die Attraktivität von CNG- und LNG-Fahrzeugen gezielt stärken. Besonders für Kommunen, Logistikunternehmen und den ÖPNV, die als Ankerkunden langfristig relevant bleiben, bietet das erhebliche Hebel.
- Infrastrukturausbau: Bestehende Standorte lassen sich nun gezielter weiterentwickeln. Entscheidungen über Ausbau, Umrüstung oder neue Standorte werden kalkulierbarer – weil das regulatorische Umfeld jetzt steht.
Strategisch positionieren – jetzt
Der Markt wird internationaler, strategischer und anspruchsvoller. Das ist nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance – für alle, die sich frühzeitig positionieren.
Wer im bisherigen Spotmarkt unterwegs war, wird merken: Verfügbarkeit entscheidet sich künftig nicht mehr im kurzfristigen Einkauf, sondern über Zugang, Lieferantenbeziehungen und langfristige Allokationen. Wer jetzt handelt – Beschaffungsstrukturen aufbaut, Märkte beobachtet und flexible Vertragsmodelle etabliert – sichert sich nicht nur Mengen, sondern Handlungsspielräume.
Die THG-Novelle 2026 schafft den regulatorischen Rahmen dafür. Der nächste Schritt liegt bei den Marktteilnehmenden.
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