Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom Juli 2026 zur Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) für die Zeit nach 2030 markiert einen Wendepunkt für Carbon Dioxide Removal (CDR). Erstmals soll zwischen 2031 und 2040 ein regulierter EU-Nachfragekanal für dauerhafte, nach der EU Carbon Removal and Carbon Farming Regulation (CRCF) zertifizierte CO2-Entnahmen entstehen. Die EU plant, in diesem Zeitraum bis zu 250 Millionen Tonnen anzukaufen. Den umfassenderen Reformvorschlag haben wir bereits in unserem Überblicksbeitrag eingeordnet. Dieser Artikel wirft einen genaueren Blick darauf, was der Vorschlag zu CO2-Entnahmen konkret für den Markt bedeutet.
Zum Vergleich: Der gesamte Markt für CDR hat bis August 2026 weltweit rund 1,7 Millionen Tonnen geliefert. Ein Ziel von 250 Mt bis 2040 ist damit eine klare Absichtserklärung: Die Kommission hat erkannt, dass sich das für die Klimaziele 2040 und 2050 notwendige Volumen an dauerhaften CO2-Entnahmen nicht allein über freiwillige Ankäufe finanzieren lässt. Indem sie ETS-Einnahmen für den Kauf von Entnahmen einsetzt, schafft die EU die Nachfrage in einer Größenordnung, die für den Markthochlauf erforderlich ist.
Die größere Herausforderung dürfte letzlich jedoch weniger auf der Nachfrage- als auf der Angebotsseite liegen. Für dauerhafte CO₂-Entnahmen entsteht mit dem Vorschlag zwar erstmals ein starkes langfristiges Nachfragesignal, doch Europa muss die Projektentwicklung deutlich beschleunigen, um die von der Kommission angestrebten Mengen tatsächlich liefern zu können. Wer frühzeitig robuste Lieferketten, Zertifizierungspfade, Finanzierung und Partnerschaften entlang der Wertschöpfungskette aufbaut, dürfte sich entscheidende Wettbewerbsvorteile sichern, sobald die Beschaffungsmechanismen Gestalt annehmen.
Die wichtigsten Eckpunkte
- Die EU finanziert den Ankauf von bis zu 250 Mt dauerhafter, CRCF-zertifizierter CDR zwischen 2031 und 2040 über Auktionserlöse aus bis zu 260 Millionen ETS-Zertifikaten.
- Eine neue zentrale EU-Beschaffungsstelle soll kosteneffiziente Projekte mit hoher Integrität priorisieren; die Bezahlung erfolgt erst bei Lieferung zertifizierter Einheiten.
- Unter dem Stichpunkt Dauerhaftigkeit ist das Programm zunächst nur auf zwei Technologien beschränkt: BioCCS (Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung) und DACCS (Direct Air Capture and Storage).
- Die künftige Einbindung hochwertiger dauerhafter naturbasierter Entnahmen sowie der Direktkauf durch Unternehmen sollen spätestens 2034 geprüft werden – reichlich spät.
Ein neuer Compliance-Markt für CO2-Entnahmen in Europa – wie könnte das aussehen?
Zum Start müssen Projekte unter der CRCF zertifiziert sein, wobei nd nur zwei Technologien zugelassen sind: BioCCS und DACCS. Beide stützen sich auf etablierte Monitoring- und Haftungsmechanismen und tragen damit zur Wahrung der Integrität der ETS Obergrenze bei. Biochar ist zunächst nicht mit integriert, die Integration naturbasierter Entnahmen soll erst 2034 geprüft werden – obwohl für beide bereits Mechanismen zur Absicherung von Reversal-Risiken existieren.
Dauerhaftigkeit ist die Grundlate dieser Entscheidung: Die Kommission will sicherstellen, dass jede finanzierte Tonne CO2 dauerhaft gebunden bleibt, erkennt bislang aber keine alternativen Mechanismen zur Sicherung der Dauerhaftigkeit on Entnahmen an. Genau diese Vorsicht könnte jedoch mit der finanziellen Realität kollidieren: Es könnte sich schlicht als unmöglich erweisen, dass die Kosten für BioCCS und insbesondere DACCS innerhalb der nächsten 14 Jahre so weit und so schnell sinken, dass sie im Verhältnis 1:1 über ETS-Zertifikate finanziert werden können.
Damit ist die Finanzierungsfrage zentraler Punkt des Entwurfs. Die Käufe werden über Erlöse aus einer entsprechenden Menge an ETS-Zertifikaten finanziert, ausgezahlt über eine neue zentrale Beschaffungsstelle – erst wenn Entnahmen zertifiziert und geliefert sind. Das Impact Assessment der Kommission beziffert das daraus resultierende Beschaffungsbudget auf bis zu 50 Milliarden Euro über den gesamten Zeitraum. Dies ist ein deutlicher Kurswechsel weg von überwiegend freiwilliger Nachfrage hin zu öffentlicher Finanzierung des Marktwachstums. Dieses Modell funktioniert allerdings nur, wenn die Preise für ETS-Zertifikate deutlich steigen und gleichzeitig die Kosten für BioCCS und DACCS spürbar sinken. Peter Liese, Mitglied des Europäischen Parlaments (MEP) und in diesem Herbst federführend für das Dossier im Parlament, hat bereits vorgeschlagen, Biochar von Anfang an einzubeziehen – ein Hinweis darauf, dass die Liste der zulässigen Technologien noch nicht endgültig beschlossen ist.
Warum naturbasierte Entnahmen früher Berücksichtigung finden sollten
Aus unserer Sicht sollten hochwertige und langfristig dauerhafte naturbasierte Entnahmen deutlich früher Berücksichtigung finden. Eine Prüfung erst 2034 kommt angesichts der Herausforderungen beim Hochlauf des Marktes viel zu spät. Naturbasierte Lösungen früher einzubeziehen – selbst in begrenztem Umfang – könnte den Weg zu den 250 Mt beschleunigen und die Beschaffungskosten senken. Ein wirksamer Permanence Fund zur Absicherung von Reversal-Risiken könnte eine solche Öffnung ermöglichen und gleichzeitig den hohen Dauerhaftigkeitsanspruch des EU-ETS verlässlich absichern – auch deutlich vor 2034.
Die Vorteile naturbasierter Entnahmen und die Gründe, warum sie früher als 2034 zulässig sein sollten, beleuchten wir ausführlicher in einem eigenen Beitrag.
Was die Reform für CDR-Projektentwicklung bedeutet
Für Projektentwickler hat die CRCF-Zertifizierung nun höchste Priorität. Der starke Fokus der Kommission auf BioCCS macht diese Projekte zu Vorreitern für die frühe Nachfrage. Besonders gute Ausgangsbedingungen haben Projekte, die bereits belastbare Betriebsdaten vorweisen können. Sobald sich die Beschaffungskriterien konkretisieren, dürften sie zu den ersten Kandidaten für die entstehende Nachfrage gehören.
BioCCS eignet sich zudem als attraktive zusätzliche Erlösquelle für Betriebe von Biogas- und Biomethananlagen, da CO2 im Rahmen der Aufbereitung ohnehin bereits abgeschieden wird. Der Vorschlag eröffnet aber auch für andere Sektoren mit biogenen CO2-Strömen eine langfristige Perspektive – etwa Waste-to-Energy, Zellstoff und Papier, Zement, Stahl und Bioenergieerzeuger. Viele der Projekte, die zur Erreichung des Kommissionsziels benötigt werden, dürften aus diesen Branchen kommen.
Obwohl die Beschaffung voraussichtlich erst 2031 beginnt, erfordert die Entwicklung eines kommerziellen BioCCS-Projekts in der Regel mehrjährige Machbarkeitsstudien, Genehmigungsverfahren, Finanzierung, Wertschöpfungsketten-Vereinbarungen und Zertifizierungsplanung. Das bedeutet: Wer von der erwarteten Nachfrage ab 2031 profitieren möchte, muss heute mit Projektentwicklung, Genehmigung, Finanzierung und Zertifizierungsplanung beginnen.
Was das für die europäische Schwerindustrie bedeutet
Für Unternehmen mit schwer vermeidbaren Emissionen sendet der Vorschlag ein praktisch relevantes Signal:
- Mehr Flexibilität bei sinkender Obergrenze. Garantierte EU-Abnahme für CDR entlastet den schrumpfenden Zertifikate-Pool und verschafft Unternehmen mit wissenschaftsbasierten Zielen mehr Spielraum, um Entnahmen, Credits und emissionsarme Kraftstoffe für schwer vermeidbare Emissionen zu kombinieren.
- Ein Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen. Erstmals soll damit ein ein Mechanismus für Emissionen geschaffen werden, die nach Ausschöpfung aller technisch und wirtschaftlich machbaren Minderungsmaßnahmen verbleiben – ohne den Anreiz zur direkten Emissionsreduktion zu schwächen.
- Ein klareres langfristiges Preissignal. Eine zehnjährige, EU-gestützte Abnahmezusage gibt Unternehmen eine verlässlichere Grundlage für die Planung ihrer Reststrategie über 2030 hinaus, statt allein auf volatile freiwillige Märkte zu setzen.
- Größere Flexibilität. Werden naturbasierte Entnahmen früher als 2034 einbezogen, erhalten industrielle Käufer früher Zugang zu einem breiteren, kosteneffizienten Pool hochwertiger Entnahmen.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Debatte im Parlament nimmt ab September 2026 an Fahrt auf, wenn der Vorschlag in die formellen Verhandlungen zwischen Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission kommt – eine finale Fassung wird für das erste Quartal 2027 angestrebt. Diese Verhandlungen können noch Änderungen mit sich bringen. Akteure im CDR-Markt – Projektentwickler ebenso wie potenzielle Käufer – sind aufgerufen, sich jetzt bei den europäischen Institutionen einzubringen, solange die Richtung noch nicht endgültig feststeht. Nachweisbare Expertise und Erfahrung in diesem Bereich können die wichtigen Entscheidungen, die in diesem Herbst und Winter getroffen werden, mitgestalten.
Dauerhafte CO2-Entnahmen entwickeln sich von einem technischen Nischenthema zu einem zentralen Baustein der künftigen ETS-Architektur. Mit bereits kommerziell laufenden BioCCS-Anlagen und aktiver CO2-Injektion sowie einer wachsenden Pipeline naturbasierter Entnahmen in Europa ist auch Anew gut aufgestellt, um sowohl Projektentwickler als auch Compliance-Käufer durch diesen Wandel zu begleiten, während sich die Rahmenbedingungen weiterentwickeln.
Projektentwickler, Bioenergie-Betriebe, Waste-to-Energy-Anlagen sowie Industrieunternehmen aus Sektoren wie Zement und Stahl sollten frühzeitig prüfen, wie CO₂-Abscheidungsvorhaben in den sich entwickelnden CRCF- und ETS-Rahmen passen könnten. Wenn Sie gerade ein BECCS-Projekt entwickeln oder eine CO2-Abscheidung prüfen, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen gerne bei Themen wie Zertifizierungspfaden, Vermarktungsoptionen und Positionierung.

